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Stellenangebote Ständige Vertretung der Leitung

Die ständige Vertretung der Leitung unterstützt und entlastet die Leitung dauerhaft in ihrer Leitungsfunktion. Sie ist der Leitung nachgeordnet und übt ihre Tätigkeit in Abstimmung mit dieser aus und ist ihr gegenüber informationspflichtig.

Die Festlegung der übertragenen Aufgaben erfolgt durch den Dienstgeber und kann in den folgenden Bereichen liegen

  • Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber
  • Personalführung
  • Betriebsführung
  • Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen und Familien

Bei Abwesenheit der Leitung vertritt die ständige Vertretung der Leitung diese.