Datum:
2. Mai 2023
In diesem Beschluss wird ein Teil des Tarifabschlusses der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ver.di in die KAVO des Bistums Trier umgesetzt. Der Beschluss enthält Regelungen zu den folgenden Themenbereichen: Regenerationstage, SuE-Zulage, Umwandlungstage, Praxisanleiterzulage, Qualifizierungszeit, Stufenlaufzeit.Unter folgendem Link finden Sie die Veröffentlichung der „67. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier“ im Kirchlichen Amtsblatt.
Alle Mitarbeiter, die bis zum 31.03.2023 ohne eigenes Verschulden ausgeschieden sind, können die Zulagen schriftlich (formlos) bis zum 30.09.2023 über den ehemaligen Vorgesetzten beantragen.